Sozialrecht
Sozialrecht umfasst das gesamte Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, u.a.). Insbesondere die Bereiche der Arbeitslosenversicherung und der Grundsicherung (Leistungen vom Jobcenter) rufen immer wieder Rechtsstreitigkeiten hervor. Wir beraten und vertreten Sie bei Angelegenheiten gegenüber dem Jobcenter und der Bundesagentur für Arbeit. Hierunter fällt das genaue Überprüfen der Leistungsbescheide sowie dann ggf. die Durchführung von Widerspruchs- und Klageverfahren vor dem Sozialgericht. Es ist allgemein bekannt, dass viele Bescheide der Arbeitsagentur und des Jobcenters unrichtig sind und Ihnen z.B. höhere Leistungen zustehen, als im Bescheid ausgewiesen. In diesen Fällen gilt es, sich umgehend gegen diese Bescheide zur Wehr zu setzen. In eiligen Fällen (z.B. wenn Ihnen das Jobcenter komplett die Leistungen streicht oder die Miete für die Wohnung nicht mehr zahlt), gilt es, unverzüglich beim Sozialgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu stellen. Hierbei werden wir Sie umfassend unterstützen.