Die Kosten eines Rechtsanwaltes sind erstattungsfähig: Nach Auffassung vieler Gerichte sind die Kosten für ein Inkassounternehmen nicht oder nicht in voller Höhe von dem Schuldner zu tragen. Wird ein Anwalt bereits außergerichtlich mit der Durchsetzung beauftragt, sind die hierdurch entstandenen Kosten in der Regel erstattungsfähig, wenn sich der Schuldner bei Beauftragung des Anwalts durch den Gläubiger in
Verzug befunden hat.